Mit der neuen Programmrunde von Erasmus+ (2021 – 2027) wird es einige wichtige Veränderungen geben:

Dazu zählt einerseits ein veränderter Programmzuschnitt, denn zukünftig werden sich die Schüler*innenmobilitäten – genau wie die Mobilitäten von Lehrkräften – im Bereich der Leitaktion 1 (KA1) wiederfinden. Den Projekttyp „Schulpartnerschaften“ gibt es dann so nicht mehr. Leitaktion 2 (KA2) wird perspektivisch nur noch Konsortialialprojekte umfassen.

Andererseits wird sich auch die Projektbeantragung ändern: Während bisher für jede einzelne Projektidee ein ausführlicher Antrag eingereicht werden musste, ist es nun erforderlich, sich bei einer der beiden nationalen Agenturen (PAD bzw. NA-BIBB) zu akkreditieren. Wenn man diese „Mitgliedschaft“ einmal erworben hat, kann man in einem verkürzten Verfahren Anträge für einzelne Mobilitäten im Bereich KA 1 stellen.

Noch bis zum 29. Oktober 2020 können interessierte Einrichtungen einen Antrag auf Akkreditierung in der Leitaktion 1 stellen. Dieser Antrag berechtigt dann schon im Frühjahr 2021 zu einer vereinfachten Beantragung von Mitteln.

Sowohl der PAD als auch die NA-BiBB bieten verschiedene Onlineseminare zum Akkreditierungsverfahren an (zu den Terminen). Auf der Seite des PAD findet sich die Aufzeichnung einer Online-Informationsveranstaltung zum neuen Akkreditierungsverfahren für Schulen.

Alle Dokumente und Informationen zum zukünftigen Bildungsprogramm der EU finden sich hier.

Bildquelle: www.kmk-pad.de

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